Landschaftsplaner Berufshaftpflichtversicherung Tipps, Kosten, Angebote 2024

Berufshaftpflichtversicherung Landschaftsplaner – Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Landschaftsplaner vor Schadensersatzansprüchen, die aus ihrer beruflichen Tätigkeit resultieren.
  • Sie deckt sowohl Personen-, Sach- als auch Vermögensschäden ab, die während der Ausübung des Berufs verursacht werden.
  • Ohne Berufshaftpflichtversicherung können Landschaftsplaner im Schadensfall finanziell ruiniert werden.
  • Die Deckungssumme sollte ausreichend hoch gewählt werden, um im Ernstfall alle Schadensersatzansprüche abdecken zu können.
  • Sie sollten auf jeden Fall daran denken, sich vor Vertragsabschluss über die genauen Leistungen und Ausschlüsse der Berufshaftpflichtversicherung zu informieren.
  • Die Berufshaftpflichtversicherung für Landschaftsplaner ist eine wichtige Absicherung, um Risiken im Berufsalltag zu minimieren.
Inhaltsverzeichnis

 Landschaftsplaner Berufshaftpflichtversicherung berechnen
Landschaftsplaner Berufshaftpflicht – Tarifangebote für den Beruf Landschaftsplaner werden im speziellen Berufshaftpflicht Rechner verglichen

Landschaftsplaner: Berufsbild und Tätigkeitsfelder

Als Landschaftsplaner sind Sie verantwortlich für die Gestaltung, Planung und Entwicklung von Grünflächen, Parks, Gärten und anderen Außenanlagen. Ihr Hauptziel ist es, eine harmonische Verbindung zwischen Natur und menschlichem Lebensraum herzustellen. Sie arbeiten eng mit Architekten, Stadtplanern und Umweltschutzbehörden zusammen, um nachhaltige und ästhetisch ansprechende Landschaften zu schaffen.

In Ihrem beruflichen Alltag führen Sie folgende Aufgaben durch:

  • Erstellung von Landschaftsplänen: Sie entwerfen detaillierte Pläne für die Gestaltung von Grünflächen unter Berücksichtigung ökologischer und ästhetischer Aspekte.
  • Umweltverträglichkeitsprüfungen durchführen: Sie analysieren die Auswirkungen von geplanten Bauprojekten auf die Umwelt und entwickeln Lösungen zur Minimierung negativer Effekte.
  • Natur- und Artenschutz berücksichtigen: Sie setzen sich für den Schutz von Pflanzen und Tieren in der geplanten Landschaft ein und integrieren Maßnahmen zum Erhalt der Biodiversität.
  • Kundenberatung: Sie arbeiten eng mit Kunden zusammen, um ihre Bedürfnisse und Vorstellungen zu verstehen und in die Planung zu integrieren.
  • Budgetplanung und Kostenkalkulation: Sie erstellen Budgets für Landschaftsprojekte und überwachen die Kosten während der Umsetzung.

Landschaftsplaner können sowohl angestellt in Planungsbüros, Garten- und Landschaftsbauunternehmen oder Stadtverwaltungen tätig sein, als auch als Selbstständige arbeiten. Als Selbstständiger haben Sie die Freiheit, Projekte nach Ihren Vorstellungen und Ideen umzusetzen. Sie sind Ihr eigener Chef und können sich auf bestimmte Spezialgebiete wie beispielsweise Dachbegrünung oder naturnahe Gartengestaltung spezialisieren.

Als selbstständiger Landschaftsplaner müssen Sie darauf achten, dass Sie stets über aktuelle Trends und Entwicklungen in der Branche informiert sind. Netzwerken und die Pflege von Kundenbeziehungen sind essentiell, um Aufträge zu akquirieren und langfristige Kundenbeziehungen aufzubauen. Zudem müssen Sie Ihre Projekte sorgfältig planen und organisieren, um termingerecht und im Rahmen des Budgets zu liefern.

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für jeden selbstständigen Landschaftsplaner unerlässlich. Sie schützt Sie im Falle von Schadensersatzforderungen, die durch Fehler oder Versäumnisse bei der Planung oder Umsetzung von Landschaftsprojekten entstehen könnten. Eine solche Versicherung gibt Ihnen die nötige Sicherheit und schützt Ihr Unternehmen vor finanziellen Risiken.

Die Bedeutung einer Berufshaftpflichtversicherung für Landschaftsplaner

Als Landschaftsplaner haben Sie eine verantwortungsvolle Aufgabe: Sie gestalten und planen Grünflächen, Parks, Gärten und öffentliche Plätze. Bei der Ausübung Ihres Berufs können jedoch Fehler passieren oder unvorhergesehene Ereignisse eintreten, die zu Schäden führen können. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich mit einer Berufshaftpflichtversicherung abzusichern.

  • Fehler bei der Planung: Wenn Sie beispielsweise einen Fehler bei der Gestaltung eines Parks machen, der zu einem Unfall führt, können Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend gemacht werden.
  • Schäden durch Naturereignisse: Auch Naturereignisse wie Stürme oder Überschwemmungen können Schäden an von Ihnen geplanten Grünflächen verursachen, für die Sie haftbar gemacht werden könnten.
  • Verletzungen von Passanten: Wenn Passanten sich aufgrund von mangelhaften Sicherheitsvorkehrungen auf öffentlichen Plätzen, die Sie geplant haben, verletzen, können Sie dafür zur Verantwortung gezogen werden.
  • Fehler bei der Umsetzung: Ein Beispiel wäre, wenn ein von Ihnen geplanter Spielplatz nicht ordnungsgemäß gebaut wird und es dadurch zu Verletzungen von Kindern kommt.
  • Schäden an angrenzenden Grundstücken: Wenn durch Ihre Planung Schäden an angrenzenden Grundstücken entstehen, können Sie dafür haftbar gemacht werden.
  • Umweltschäden: Eine falsche Planung kann auch zu Umweltschäden führen, für die Sie als Landschaftsplaner haften müssen.

Es ist wichtig zu betonen, dass eine Berufshaftpflichtversicherung für Landschaftsplaner nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Jedoch empfehlen wir dringend, eine solche Versicherung abzuschließen, um sich vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen zu schützen.

Als Landschaftsplaner sollten Sie darauf achten, dass Ihre Berufshaftpflichtversicherung auch Beratungsschäden abdeckt, da diese in Ihrem Tätigkeitsbereich besonders relevant sein können. Zudem ist es ratsam, die Versicherungssumme entsprechend der Risiken Ihrer Tätigkeit anzupassen, um im Schadensfall ausreichend abgesichert zu sein.

Wenn Sie als Angestellter in einem Landschaftsarchitekturbüro arbeiten, ist Ihr Arbeitgeber in der Regel für eventuelle Fehler haftbar und Sie benötigen keine eigene Berufshaftpflichtversicherung. Es ist jedoch ratsam, sich darüber zu informieren, ob Ihr Arbeitgeber eine Berufshaftpflichtversicherung für alle Mitarbeiter abgeschlossen hat.

Insgesamt ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Landschaftsplaner ein wichtiger Baustein, um sich vor den finanziellen Risiken im Berufsalltag zu schützen und die eigene Existenz zu sichern. Es lohnt sich, sorgfältig die verschiedenen Angebote am Markt zu vergleichen und eine Versicherung zu wählen, die optimal auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Welche Leistungen und Leistungsbausteine hat eine Berufshaftpflichtversicherung für Landschaftsplaner?

Eine Berufshaftpflichtversicherung für Landschaftsplaner umfasst in der Regel Absicherungen für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die während der beruflichen Tätigkeit auftreten können. Diese Versicherung schützt den Landschaftsplaner vor finanziellen Folgen, die durch Schadensersatzforderungen entstehen können.

Es gibt verschiedene Situationen, in denen Schäden auftreten können, für die eine Berufshaftpflichtversicherung relevant ist. Hier sind einige Beispiele:

  • Personenschäden: Ein Kunde stolpert über eine unebene Fläche, die der Landschaftsplaner gestaltet hat, und verletzt sich dabei.
  • Sachschäden: Durch einen Fehler in der Planung entstehen Schäden an einem Gebäude oder anderen Strukturen auf dem Grundstück.
  • Vermögensschäden: Ein Fehler in der Planung führt dazu, dass der Kunde Verluste oder zusätzliche Kosten erleidet.

Zusätzlich beinhaltet die Berufshaftpflichtversicherung für Landschaftsplaner einen passiven Rechtsschutz, der im Falle von ungerechtfertigten Forderungen Unterstützung bietet, auch vor Gericht.

Für Landschaftsplaner gibt es auch weitere Leistungen und Bausteine, die in der Berufshaftpflichtversicherung enthalten sein können. Dazu gehören beispielsweise die Absicherung von Umweltschäden oder Cyber-Risiken, je nach individuellem Bedarf des Landschaftsplaners.

Was ist die Betriebshaftpflichtversicherung und wie ergänzt sie die Berufshaftpflicht für Landschaftsplaner?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine Ergänzung zur Berufshaftpflichtversicherung und deckt in der Regel Sachschäden ab, die im Rahmen des Betriebs entstehen. Für Landschaftsplaner kann dies relevant sein, wenn beispielsweise bei der Gartenarbeit auf einem Grundstück versehentlich ein Schaden an der Immobilie entsteht oder Gartenutensilien beschädigt werden.

Beispiele für Situationen, in denen die Betriebshaftpflichtversicherung für Landschaftsplaner einspringen kann, sind:

  • Beschädigung von Gartenmöbeln: Beim Umsetzen von Gartenmöbeln werden diese versehentlich beschädigt.
  • Schäden an Pflanzen: Durch einen Fehler in der Pflege entstehen Schäden an den Pflanzen auf dem Grundstück des Kunden.
  • Unfälle bei der Gartenarbeit: Ein Mitarbeiter verletzt sich während der Arbeit auf einem Grundstück des Kunden.

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist somit eine wichtige Ergänzung zur Berufshaftpflichtversicherung für Landschaftsplaner, um auch Sachschäden abzusichern, die im Rahmen des Betriebs entstehen können.

Welche Gewerbeversicherungen sind für Landschaftsplaner wichtig?

Für Landschaftsplaner gibt es verschiedene Absicherungen, die über die Berufshaftpflichtversicherung hinausgehen. Dazu gehören die Betriebshaftpflichtversicherung und der Gewerberechtsschutz bzw. Firmenrechtsschutz. Diese Versicherungen bieten zusätzlichen Schutz in verschiedenen Situationen.

  • Betriebshaftpflichtversicherung: Diese Versicherung schützt Sie, wenn Sie als Landschaftsplaner Schäden an Dritten verursachen, sei es durch einen Fehler in der Planung oder während der Ausführung von Projekten.
  • Gewerberechtsschutz/Firmenrechtsschutz: Diese Versicherung bietet rechtlichen Beistand bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrem Gewerbe, z.B. bei Vertragsstreitigkeiten oder rechtlichen Auseinandersetzungen.

Es empfiehlt sich, diese Versicherungen abzuschließen, um sich umfassend abzusichern und finanzielle Risiken zu minimieren. Als Landschaftsplaner sind Sie täglich mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert, daher ist es wichtig, sich gegen mögliche Schadensfälle und rechtliche Probleme abzusichern.

Weitere wichtige Versicherungen für Landschaftsplaner:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Falls Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls Ihren Beruf als Landschaftsplaner nicht mehr ausüben können, sichert diese Versicherung Ihr Einkommen ab.
  • Dread Disease Versicherung: Diese Versicherung zahlt eine einmalige Summe aus, wenn bei Ihnen eine schwere Krankheit diagnostiziert wird, z.B. Krebs oder Herzinfarkt.
  • Unfallversicherung: Bei einem Unfall, der zu dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt, sichert diese Versicherung Sie finanziell ab.
  • Grundfähigkeiten Versicherung: Diese Versicherung zahlt eine Rente, wenn Sie aufgrund des Verlusts bestimmter Grundfähigkeiten Ihren Beruf als Landschaftsplaner nicht mehr ausüben können.
  • Multi Risk Versicherung: Eine Kombination verschiedener Versicherungen, die umfassenden Schutz bietet, z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung und Dread Disease Versicherung.
  • Private Krankenversicherung: Bietet bessere Leistungen und mehr Flexibilität als die gesetzliche Krankenversicherung, z.B. freie Arztwahl und schnellere Terminvergabe.
  • Altersvorsorge/Rentenversicherung: Um im Alter finanziell abgesichert zu sein, ist es wichtig, frühzeitig für die Rente vorzusorgen und eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

Wie hoch sind die Kosten für eine Berufshaftpflichtversicherung als Landschaftsplaner?

Die Kosten für eine Berufshaftpflichtversicherung hängen grundsätzlich von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem die Versicherungssummen, die gewünschten Leistungen und Leistungsbausteine, sowie die Anzahl der Mitarbeiter, falls vorhanden. Als Landschaftsplaner hängen die Kosten auch davon ab, welche Art von Projekten Sie durchführen, ob Sie beispielsweise auch Bauüberwachung oder Bauleitung anbieten.

Die Beiträge für eine Berufshaftpflichtversicherung können entweder monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt werden. Bei jährlicher Zahlweise wird oft ein Nachlass gewährt, üblicherweise zwischen 5 und 10 Prozent. Einige Versicherungsverträge können auch die Privathaftpflicht und gegebenenfalls eine Hundehaftpflicht einschließen, manchmal sogar ohne zusätzlichen Beitrag.

Verschiedene Versicherungsgesellschaften verwenden unterschiedliche Einstufungen für den Beruf des Landschaftsplaners, daher können die Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung deutlich variieren.

Hier finden Sie einige Beispiele für die Kosten einer Berufshaftpflichtversicherung für Landschaftsplaner:

AnbieterVersicherungssummeJährlicher Beitrag
Concordia1 Mio. Euroab 90,- Euro
Interlloyd2 Mio. Euroab 120,- Euro
HDI3 Mio. Euroab 150,- Euro
R+V5 Mio. Euroab 200,- Euro
Waldenburger10 Mio. Euroab 250,- Euro

(Berechnung: 2024)

Bitte beachten Sie, dass es sich hier um durchschnittliche Beträge handelt, die auf vorgegebenen Daten beruhen. Die genauen Kosten können je nach individueller Situation deutlich abweichen, sowohl nach oben als auch nach unten.

Weitere Anbieter mit guten Angeboten für Landschaftsplaner sind unter anderem: Baloise, Barmenia, Gothaer, VHV, uniVersa, Versicherungskammer Bayern, Volkswohlbund, Zurich.

Es empfiehlt sich, sich bei der genauen Berechnung und Auswahl der Berufshaftpflichtversicherung von einem Versicherungsmakler beraten zu lassen, um das beste Angebot für Ihre individuelle Situation zu finden.

Landschaftsplaner Berufshaftpflichtversicherung vergleichen

Landschaftsplaner Berufshaftpflicht – Was ist zu beachten beim Vergleich von Angeboten und Leistungen
 Landschaftsplaner Berufshaftpflichtversicherung - BeratungBeim Vergleich von Angeboten für eine Berufshaftpflichtversicherung für Landschaftsplaner sollten Sie zunächst darauf achten, dass die Police speziell auf die Bedürfnisse Ihres Berufsfelds zugeschnitten ist. Vergleichen Sie daher sorgfältig die Leistungen und Inhalte der einzelnen Angebote, um sicherzustellen, dass Sie umfassend abgesichert sind.

Wichtige Aspekte, auf die Sie achten sollten, sind beispielsweise die Deckungssumme, die Höhe der Selbstbeteiligung, die Versicherungsdauer und eventuelle Zusatzleistungen wie eine Rechtsschutzversicherung. Beachten Sie dabei, dass es nicht nur auf den Preis ankommt, sondern vor allem auf die Qualität der Leistungen. Es kann durchaus Angebote geben, die sehr gute Leistungen zu günstigen Preisen bieten.

  • Deckungssumme der Versicherung
  • Höhe der Selbstbeteiligung
  • Versicherungsdauer
  • Zusatzleistungen wie Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie sich für ein Angebot entschieden haben, sollten Sie beim Ausfüllen des Antrags besonders darauf achten, alle Angaben korrekt und vollständig zu machen. Geben Sie alle relevanten Informationen zu Ihrem Berufsfeld und Ihrer Tätigkeit als Landschaftsplaner an, um sicherzustellen, dass Sie den bestmöglichen Versicherungsschutz erhalten.

Achten Sie auch darauf, dass alle Risiken, die mit Ihrer Tätigkeit verbunden sind, in der Police abgedeckt sind. Prüfen Sie sorgfältig die Vertragsbedingungen und klären Sie offene Fragen mit dem Versicherer, bevor Sie den Antrag unterschreiben.

  • Korrekte und vollständige Angaben im Antragsformular
  • Alle relevanten Informationen zur Tätigkeit als Landschaftsplaner angeben
  • Prüfung der Vertragsbedingungen
  • Offene Fragen mit dem Versicherer klären

Im Leistungsfall ist es wichtig, dass Sie sofort Kontakt mit Ihrer Versicherungsgesellschaft aufnehmen und den Schadenfall melden. Beachten Sie dabei die Fristen und Vorgehensweisen, die in Ihrer Police festgelegt sind. Dokumentieren Sie den Schadenfall und alle relevanten Informationen, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.

Idealerweise sollten Sie sich im Schadenfall von Ihrem Versicherungsmakler unterstützen lassen, um sicherzustellen, dass alle Leistungen, auf die Sie Anspruch haben, auch tatsächlich ausgezahlt werden. Bei großen Schäden, bei denen es um viel Geld geht, kann es ratsam sein, einen spezialisierten Fachanwalt hinzuzuziehen, insbesondere wenn die Versicherungsgesellschaft sich weigert, die Leistung zu zahlen.

  • Schadenfall sofort melden
  • Fristen und Vorgehensweisen beachten
  • Alle relevanten Informationen dokumentieren
  • Unterstützung vom Versicherungsmakler im Schadenfall
  • Spezialisierten Fachanwalt bei großen Schäden hinzuziehen

FAQ zur Berufshaftpflichtversicherung für Landschaftsplaner

1. Warum ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Landschaftsplaner wichtig?

Die Berufshaftpflichtversicherung ist für Landschaftsplaner unerlässlich, da sie sie vor finanziellen Risiken im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit schützt. Als Landschaftsplaner sind Sie möglicherweise für die Gestaltung von Parks, Gärten, und öffentlichen Plätzen verantwortlich. Fehler oder Mängel in Ihren Planungen könnten zu Schäden führen, für die Sie haftbar gemacht werden könnten.

  • Die Berufshaftpflichtversicherung deckt Schadensersatzansprüche von Dritten ab, die aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen.
  • Sie schützt Sie vor finanziellen Belastungen, die aus Haftungsansprüchen resultieren könnten.

2. Welche Risiken deckt eine Berufshaftpflichtversicherung für Landschaftsplaner ab?

Die Berufshaftpflichtversicherung für Landschaftsplaner deckt eine Vielzahl von Risiken ab, darunter:

  • Fehler bei der Planung von Landschaftsgestaltungen
  • Mängel in der Umsetzung von Landschaftsprojekten
  • Schäden an Dritten durch unzureichende Sicherheitsvorkehrungen

Indem Sie sich gegen diese Risiken absichern, können Sie sicherstellen, dass Sie im Falle eines Schadensfall finanziell geschützt sind.

3. Wie hoch sollte die Deckungssumme einer Berufshaftpflichtversicherung für Landschaftsplaner sein?

Die Deckungssumme Ihrer Berufshaftpflichtversicherung sollte ausreichend hoch sein, um potenzielle Haftungsansprüche abzudecken. Als Landschaftsplaner können Schäden schnell hohe Kosten verursachen. Es wird empfohlen, eine Deckungssumme von mindestens 1 Million Euro zu wählen, um ausreichend geschützt zu sein.

4. Gilt die Berufshaftpflichtversicherung auch für bereits abgeschlossene Projekte?

Ja, in der Regel gilt die Berufshaftpflichtversicherung auch rückwirkend für bereits abgeschlossene Projekte. Dies bedeutet, dass Sie auch nach Abschluss eines Projekts noch vor Haftungsansprüchen geschützt sind, die aus Ihrer damaligen Tätigkeit resultieren könnten.

5. Was passiert, wenn ich keinen Berufshaftpflichtversicherung als Landschaftsplaner habe?

Wenn Sie als Landschaftsplaner keine Berufshaftpflichtversicherung haben, sind Sie im Falle eines Schadensfall persönlich haftbar. Das bedeutet, dass Sie für alle entstehenden Kosten und Schadensersatzforderungen selbst aufkommen müssen. Dies kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen und im schlimmsten Fall Ihre Existenz bedrohen.

6. Kann ich die Berufshaftpflichtversicherung für Landschaftsplaner steuerlich absetzen?

Ja, die Beiträge für die Berufshaftpflichtversicherung können in der Regel als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Dies bedeutet, dass Sie die Kosten für Ihre Versicherung von der Steuer absetzen und somit Ihre Steuerlast verringern können.

7. Was muss ich bei der Auswahl einer Berufshaftpflichtversicherung für Landschaftsplaner beachten?

Bei der Auswahl einer Berufshaftpflichtversicherung für Landschaftsplaner sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Deckungssumme: Stellen Sie sicher, dass die Deckungssumme ausreichend hoch ist, um potenzielle Risiken abzudecken.
  • Leistungsumfang: Überprüfen Sie, welche Risiken und Leistungen die Versicherung abdeckt.
  • Prämienhöhe: Vergleichen Sie die Prämien verschiedener Anbieter, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.

Ein sorgfältiger Vergleich verschiedener Angebote kann Ihnen helfen, die passende Berufshaftpflichtversicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden.

8. Kann ich meine Berufshaftpflichtversicherung für Landschaftsplaner kündigen?

Ja, in der Regel können Sie Ihre Berufshaftpflichtversicherung für Landschaftsplaner kündigen. Beachten Sie jedoch die Kündigungsfristen und Bedingungen in Ihrem Versicherungsvertrag. Wir würden Ihnen zudem auch noch empfehlen, vor einer Kündigung eine alternative Versicherungslösung zu finden, um jederzeit ausreichend geschützt zu sein.

9. Wie wirkt sich die Schadenshöhe auf die Beiträge meiner Berufshaftpflichtversicherung aus?

Die Schadenshöhe kann sich auf die Beiträge Ihrer Berufshaftpflichtversicherung auswirken. Wenn Sie häufiger Schadensfälle melden oder hohe Schadenssummen verursachen, kann sich dies auf Ihre Beiträge auswirken. Es ist daher wichtig, sorgfältig mit Ihrer Versicherung umzugehen und Schäden zu vermeiden, um Ihre Beiträge niedrig zu halten.

10. Bin ich als Landschaftsplaner auch gegen Personenschäden versichert?

Ja, in der Regel sind Landschaftsplaner auch gegen Personenschäden versichert. Die Berufshaftpflichtversicherung deckt Schäden an Personen ab, die aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen könnten. Dies umfasst sowohl körperliche Verletzungen als auch gesundheitliche Schäden, die durch Ihre Planungen verursacht werden könnten.


Berufshaftpflicht BeraterAutor: Michael Wagner
Michael ist ein langjähriger Fachmann im Bereich der gewerblichen Versicherungen, mit besonderer Expertise in Berufs- und Betriebshaftpflicht sowie Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherungen. Er hat auch tiefgehendes Wissen über Inventarversicherungen und verschiedene andere Schutzmaßnahmen für Firmen. Die Wichtigkeit solcher Versicherungspolicen für den Schutz des Unternehmensvermögens und die Sicherstellung der Unternehmensfortführung ist ihm bestens bekannt. Michaels Stärke liegt in der Entwicklung individuell angepasster Versicherungslösungen, die präzise auf die spezifischen Anforderungen und Risikoprofile seiner Geschäftskunden abgestimmt sind.

Diese Seite bewerten?

Durchschnittliche Bewertung 4.6 / 5. Anzahl Bewertungen: 21

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.