Glasmacher Berufshaftpflichtversicherung Angebote und Tipps 2024

Berufshaftpflichtversicherung Glasmacher – kurz zusammengefasst:

  • Die Berufshaftpflichtversicherung für Glasmacher schützt vor Schadensersatzansprüchen bei Personen- oder Sachschäden.
  • Sie deckt auch Vermögensschäden ab, die durch Fehler oder Versäumnisse im Beruf verursacht werden.
  • Die Versicherung ist besonders wichtig, da Glasmacher mit empfindlichem Material arbeiten, das leicht beschädigt werden kann.
  • Sie bietet finanzielle Sicherheit und schützt vor existenzbedrohenden Risiken.
  • Die Berufshaftpflichtversicherung für Glasmacher kann individuell angepasst werden, je nach Bedarf und Risikoprofil des Unternehmens.
  • Wir würden Ihnen zudem auch noch empfehlen, sich frühzeitig über die verschiedenen Versicherungsoptionen zu informieren und eine passende Deckung zu wählen.

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Glasmacher Berufshaftpflicht – Angebote für den Beruf Glasmacher werden online von einem Berater berechnet

Der Beruf des Glasmachers

Der Glasmacher ist ein Handwerker, der sich mit der Herstellung von Glasprodukten beschäftigt. Diese können von kleinen Glaskugeln bis hin zu kunstvollen Vasen reichen. Um diesen Beruf auszuüben, sind künstlerisches Geschick, handwerkliches Können und ein gutes Auge für Details erforderlich.

In seinem beruflichen Alltag arbeitet der Glasmacher in der Regel in einer Werkstatt oder einem Atelier. Dort nutzt er verschiedene Techniken, um Glas zu formen und zu bearbeiten. Dazu gehören beispielsweise das Blasen von Glas, das Schmelzen und Formen, das Schleifen und Polieren.

  • Glas blasen: Der Glasmacher formt das flüssige Glas durch Blasen in eine gewünschte Form.
  • Schleifen und Polieren: Das fertige Glasprodukt wird nachbearbeitet, um eine glatte Oberfläche zu erhalten.
  • Kreatives Gestalten: Der Glasmacher entwirft und gestaltet neue Glasprodukte, oft basierend auf Kundenwünschen.

Der Beruf des Glasmachers kann sowohl angestellt in einer Glasmanufaktur als auch selbstständig ausgeübt werden. Als Selbstständiger hat man die Freiheit, eigene Designs zu entwickeln und individuelle Aufträge anzunehmen. Dabei muss man jedoch auch die wirtschaftlichen Aspekte im Blick behalten und sich um die Vermarktung der eigenen Produkte kümmern.

Als selbstständiger Glasmacher ist es wichtig, auf eine gute Absicherung zu achten. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist in diesem Beruf besonders wichtig, da Schäden an Kundenprodukten oder Verletzungen durch Glasstücke schnell passieren können. Mit einer solchen Versicherung ist man als Selbstständiger im Falle eines Schadens finanziell abgesichert und kann sich voll und ganz auf seine kreative Arbeit konzentrieren.

Berufshaftpflichtversicherung für Glasmacher

Als Glasmacher ist es unerlässlich, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, insbesondere wenn Sie selbstständig tätig sind. Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen, die im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen können.

Warum ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Glasmacher wichtig?

1. Fehlerhafte Produkte: Als Glasmacher stellen Sie Produkte her, die fehlerhaft sein können. Wenn beispielsweise ein von Ihnen hergestelltes Glasprodukt bricht und dadurch Schäden verursacht, können Sie für diesen Schaden haftbar gemacht werden.

2. Schäden bei der Installation: Bei der Installation von Glasprodukten, wie beispielsweise Fenstern oder Türen, kann es zu Schäden kommen. Wenn beispielsweise ein Fenster während der Montage beschädigt wird, kann dies zu Schadensersatzansprüchen führen.

3. Personenschäden: Wenn durch Ihre Tätigkeit als Glasmacher jemand zu Schaden kommt, sei es durch Schnitte oder Verletzungen bei der Arbeit, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

4. Sachschäden: Ebenso können Sachschäden entstehen, beispielsweise wenn während des Transports Glasprodukte beschädigt werden.

Beispiele für Situationen, die zu Schadenfällen führen können, sind:

  • Fehlerhafte Produkte: Ein von Ihnen hergestelltes Glasprodukt bricht und verursacht Schäden.
  • Schäden bei der Installation: Während der Montage eines Glases entstehen Schäden an umliegenden Objekten.
  • Personenschäden: Ein Kunde verletzt sich an einem scharfen Glasstück, das während der Installation entstanden ist.
  • Sachschäden: Glasprodukte werden während des Transports beschädigt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Berufshaftpflichtversicherung für Glasmacher nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Allerdings wird dringend empfohlen, eine solche Versicherung abzuschließen, um sich vor möglichen finanziellen Risiken zu schützen.

Wenn Sie als Angestellter in einem Unternehmen tätig sind, das im Bereich der Glasherstellung oder -verarbeitung arbeitet, ist es möglicherweise nicht erforderlich, eine separate Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, da Ihr Arbeitgeber in der Regel für Fehler seiner Mitarbeiter haftet. Dennoch ist es ratsam, dies im Einzelfall zu prüfen.

Zusammenfassend ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Glasmacher unverzichtbar, um sich vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen zu schützen und die berufliche Tätigkeit abzusichern.

Welche Leistungen und Leistungsbausteine hat eine Berufshaftpflichtversicherung für Glasmacher?

Eine Berufshaftpflichtversicherung für Glasmacher bietet Absicherung für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die während der beruflichen Tätigkeit entstehen können.

Es gibt unterschiedliche Situationen, in denen Schadenfälle auftreten können. Hier sind einige Beispiele, wann welche Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung für Glasmacher greifen können:

  • Unachtsamkeit: Falls ein Glasmacher aus Versehen ein Glasobjekt fallen lässt und es zu Bruch geht, deckt die Versicherung die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz.
  • Fehlerhafte Beratung: Wenn ein Kunde aufgrund falscher Beratung durch den Glasmacher einen finanziellen Verlust erleidet, übernimmt die Versicherung die entstandenen Vermögensschäden.
  • Personenschaden: Sollte ein Kunde sich an einem scharfkantigen Glasstück verletzen, deckt die Versicherung die Kosten für medizinische Behandlungen und eventuelle Schadensersatzansprüche.

Die Berufshaftpflichtversicherung für Glasmacher beinhaltet auch einen passiven Rechtsschutz, der bei ungerechtfertigten Forderungen hilft und notfalls vor Gericht verteidigt.

Weiterführende Leistungen und mögliche Bausteine, die für Glasmacher empfehlenswert sind, können beispielsweise eine erweiterte Deckung für spezielle Glasprodukte oder eine Betriebshaftpflichtversicherung sein.

Betriebshaftpflichtversicherung für Glasmacher

Die Betriebshaftpflichtversicherung dient als Ergänzung zur Berufshaftpflicht und ist häufig für Sachschäden zuständig. Hier sind einige Beispiele, wann die Betriebshaftpflichtversicherung für Glasmacher einspringen kann:

  • Beschädigung von Kundenbesitz: Falls ein Mitarbeiter versehentlich das Eigentum eines Kunden beschädigt, deckt die Betriebshaftpflicht die entstandenen Kosten.
  • Produkthaftung: Sollte ein hergestelltes Glasprodukt fehlerhaft sein und dadurch einen Schaden verursachen, greift die Versicherung für etwaige Haftungsansprüche.
  • Arbeitsunfall: Wenn ein Mitarbeiter sich bei der Arbeit verletzt, übernimmt die Betriebshaftpflicht die Kosten für medizinische Behandlungen und mögliche Entschädigungen.

Welche Gewerbeversicherungen sind für Glasmacher wichtig?

Als Glasmacher haben Sie verschiedene Absicherungsmöglichkeiten, die über die Berufshaftpflichtversicherung hinausgehen. Dazu gehören unter anderem die Betriebshaftpflichtversicherung, die Gewerberechtsschutzversicherung und der Firmenrechtsschutz. Jede dieser Versicherungen bietet Schutz in unterschiedlichen Situationen und ist daher für Glasmacher von großer Bedeutung.

  • Betriebshaftpflichtversicherung: Diese Versicherung schützt Sie vor Schäden, die im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen, z.B. wenn ein von Ihnen hergestelltes Glasprodukt beschädigt wird und einen Schaden verursacht.
  • Gewerberechtsschutzversicherung: Diese Versicherung übernimmt die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Ihrem Gewerbe, z.B. bei Streitigkeiten mit Lieferanten oder Kunden.
  • Firmenrechtsschutzversicherung: Diese Versicherung bietet rechtlichen Schutz für Ihr Unternehmen, z.B. bei Streitigkeiten mit Mitarbeitern oder Behörden.

Zusätzlich zu den Gewerbeversicherungen sollten Glasmacher auch persönliche Absicherungen in Betracht ziehen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Dread Disease Versicherung, eine Unfallversicherung, eine Grundfähigkeiten Versicherung, eine Multi Risk Versicherung sowie eine private Krankenversicherung und eine Altersvorsorge sind wichtige Absicherungen, die Selbstständige in diesem Beruf nicht vernachlässigen sollten.

  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Gewerberechtsschutzversicherung
  • Firmenrechtsschutzversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Dread Disease Versicherung
  • Unfallversicherung
  • Grundfähigkeiten Versicherung
  • Multi Risk Versicherung
  • Private Krankenversicherung
  • Altersvorsorge/Rentenversicherung

Sie sollten auf jeden Fall daran denken, sich frühzeitig mit den verschiedenen Absicherungsmöglichkeiten auseinanderzusetzen und die passenden Versicherungen abzuschließen, um sich und Ihr Unternehmen bestmöglich zu schützen. Eine individuelle Beratung durch einen Versicherungsexperten kann dabei sehr hilfreich sein, um die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Wie hoch sind die Kosten für eine Berufshaftpflichtversicherung als Glasmacher?

Die Kosten für eine Berufshaftpflichtversicherung hängen grundsätzlich von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem die Versicherungssummen, gewünschten Leistungen und Leistungsbausteine, sowie die Anzahl der Mitarbeiter. Als Glasmacher sind die Kosten auch abhängig von der spezifischen Tätigkeit und den damit verbundenen Risiken.

Die Beiträge für eine Berufshaftpflichtversicherung können je nach Versicherungsgesellschaft monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt werden. Bei jährlicher Zahlweise wird oft ein Nachlass gewährt, üblicherweise zwischen 5 und 10 Prozent. Manche Verträge beinhalten auch die Privathaftpflicht und ggf. eine Hundehaftpflicht ohne zusätzlichen Beitrag.

Versicherungsgesellschaften verwenden unterschiedliche Einstufungen für den Beruf des Glasmachers, daher können die Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung stark variieren. Es empfiehlt sich daher, verschiedene Angebote zu vergleichen.

Hier sind einige Beispiele für die Kosten einer Berufshaftpflichtversicherung für Glasmacher:

AnbieterVersicherungssummeJährlicher Beitrag
AIG500.000 €ab 90,-
AXA1.000.000 €ab 120,-
DEVK750.000 €ab 100,-
Interlloyd2.000.000 €ab 150,-
Mannheimer1.500.000 €ab 130,-

(Stand: 2024)

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um Durchschnittsbeträge handelt und die tatsächlichen Kosten je nach individueller Situation abweichen können. Die genauen Beiträge hängen unter anderem von der detaillierten Berufsbeschreibung, dem Jahresumsatz, der konkreten Ausgestaltung der Tätigkeit und der Anzahl der Mitarbeiter ab.

Weitere Anbieter, die gute Angebote für die Berufshaftpflichtversicherung für Glasmacher haben, sind unter anderem Barmenia, Gothaer, HDI, Signal Iduna, uniVersa, VHV, Waldenburger und Württembergische.

Wir würden Ihnen zudem auch noch empfehlen, sich bei der genauen Berechnung und Auswahl einer Berufshaftpflichtversicherung für Glasmacher von einem Versicherungsmakler beraten zu lassen.

Glasmacher Berufshaftpflichtversicherung Angebote vergleichen und beantragen

Glasmacher Berufshaftpflichtversicherung – Angebote, Antrag, Vertrag, Leistungsfall
 Glasmacher Berufshaftpflichtversicherung - BeratungBeim Vergleich von Angeboten für eine Berufshaftpflichtversicherung für Glasmacher sollten Sie zunächst darauf achten, dass Sie Angebote von verschiedenen Versicherungsgesellschaften einholen. Vergleichen Sie nicht nur die Preise, sondern auch die Leistungen und Inhalte der Versicherungen. Sie sollten auf jeden Fall daran denken, dass die Versicherungspolice alle relevanten Risiken abdeckt, die mit Ihrer Tätigkeit als Glasmacher verbunden sind. Achten Sie auch darauf, ob die Versicherung Zusatzleistungen wie z.B. eine Rechtsschutzversicherung oder eine Betriebshaftpflicht beinhaltet.

Es gibt Angebote mit sehr guten Leistungen zu günstigen Preisen, daher sollten Sie nicht nur auf den Preis achten, sondern auch auf die Qualität der Versicherung. Ein günstiger Preis ist nicht immer ein Indikator für eine gute Versicherung. Vergleichen Sie die Versicherungsbedingungen und achten Sie auf eventuelle Ausschlüsse oder Selbstbeteiligungen. Es kann auch sinnvoll sein, sich von einem Versicherungsmakler beraten zu lassen, um das passende Angebot zu finden.

  • Vergleichen Sie Angebote von verschiedenen Versicherungsgesellschaften.
  • Achten Sie auf die Leistungen und Inhalte der Versicherungspolice.
  • Prüfen Sie Zusatzleistungen wie Rechtsschutzversicherung oder Betriebshaftpflicht.
  • Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Qualität der Versicherung.
  • Beratung durch einen Versicherungsmakler kann hilfreich sein.

Wenn Sie sich für ein Angebot entschieden haben, sollten Sie sorgfältig den Antrag ausfüllen. Achten Sie darauf, alle relevanten Informationen wahrheitsgemäß anzugeben. Besprechen Sie mit Ihrem Versicherungsmakler oder einem Fachmann, welche Leistungen und Inhalte für Sie besonders wichtig sind und welche Zusatzoptionen sinnvoll sind. Prüfen Sie den Antrag sorgfältig, bevor Sie ihn abschicken, um Fehler zu vermeiden.

  • Füllen Sie den Antrag sorgfältig und wahrheitsgemäß aus.
  • Besprechen Sie mit Experten, welche Leistungen für Sie wichtig sind.
  • Prüfen Sie den Antrag vor dem Abschicken auf Fehler.

Im Leistungsfall, also wenn Sie einen Schadenfall haben, ist es wichtig, dass Sie schnell handeln. Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung und reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen ein. Halten Sie alle Kommunikation schriftlich fest und dokumentieren Sie den Schaden so gut wie möglich. Im Idealfall lassen Sie sich von Ihrem Versicherungsmakler unterstützen, um sicherzustellen, dass Sie alle Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen.

Es kann auch ratsam sein, im Schadenfall einen spezialisierten Fachanwalt hinzuzuziehen, insbesondere wenn es um einen großen Schaden und viel Geld geht oder wenn die Versicherungsgesellschaft sich weigert, die Leistung zu zahlen. Ein Anwalt kann Ihre Interessen effektiv vertreten und sicherstellen, dass Sie nicht benachteiligt werden.

  • Melden Sie Schäden schnell Ihrer Versicherung und reichen Sie alle Unterlagen ein.
  • Dokumentieren Sie den Schaden und halten Sie alle Kommunikation schriftlich fest.
  • Lassen Sie sich im Schadenfall idealerweise von Ihrem Versicherungsmakler unterstützen.
  • Ziehen Sie im Zweifelsfall einen spezialisierten Fachanwalt hinzu.

Durch sorgfältigen Vergleich von Angeboten, korrektes Ausfüllen des Antrags und schnelles Handeln im Leistungsfall können Sie sicherstellen, dass Sie optimal abgesichert sind und im Schadenfall die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen.

FAQ zur Berufshaftpflichtversicherung für Glasmacher

1. Was ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Glasmacher und warum ist sie wichtig?

Eine Berufshaftpflichtversicherung für Glasmacher ist eine spezielle Versicherung, die Glasmacher vor finanziellen Schäden schützt, die durch Fehler oder Fahrlässigkeit bei ihrer Arbeit verursacht werden. Diese Versicherung deckt Schadensersatzansprüche von Dritten ab, die aufgrund von fehlerhaft hergestellten Glasprodukten oder durch Unfälle am Arbeitsplatz entstehen.

Sie sollten auf jeden Fall daran denken, eine Berufshaftpflichtversicherung als Glasmacher abzuschließen, da Sie täglich mit gefährlichen Materialien und Werkzeugen arbeiten, die zu Schäden führen können. Selbst ein kleiner Fehler kann große finanzielle Konsequenzen haben, daher ist es ratsam, sich vor solchen Risiken abzusichern.

2. Welche Leistungen sind in einer Berufshaftpflichtversicherung für Glasmacher enthalten?

In der Berufshaftpflichtversicherung für Glasmacher sind in der Regel folgende Leistungen enthalten:

  • Deckung von Schadensersatzansprüchen Dritter aufgrund von Sach- und Personenschäden
  • Deckung von Kosten für Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsverfahren
  • Deckung von Schäden an gemieteten Räumlichkeiten oder Arbeitsgeräten
  • Deckung von Vermögensschäden aufgrund von Fehlern in der Berufsausübung

Sie sollten auf jeden Fall daran denken, die genauen Leistungen und Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung zu prüfen, um sicherzustellen, dass Sie ausreichend geschützt sind.

3. Wie hoch sollte die Deckungssumme einer Berufshaftpflichtversicherung für Glasmacher sein?

Die Deckungssumme einer Berufshaftpflichtversicherung für Glasmacher sollte ausreichend hoch gewählt werden, um im Falle eines Schadens alle Kosten abdecken zu können. Die Höhe der Deckungssumme hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Art und Größe des Betriebs, der Anzahl der Mitarbeiter und der Risikoeinschätzung.

Es wird empfohlen, eine Deckungssumme zu wählen, die mindestens im Millionenbereich liegt, um für alle Eventualitäten gewappnet zu sein.

4. Gilt die Berufshaftpflichtversicherung auch für Schäden, die durch Angestellte verursacht werden?

Ja, in der Regel ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Glasmacher auch auf Schäden durch Angestellte ausgeweitet. Wenn ein Angestellter während der Arbeit einen Fehler macht, der zu einem Schaden führt, ist dieser in der Regel durch die Versicherung abgedeckt.

Sie sollten auf jeden Fall daran denken, sicherzustellen, dass die Berufshaftpflichtversicherung auch die Tätigkeiten der Angestellten abdeckt und gegebenenfalls eine gesonderte Mitarbeiterhaftpflichtversicherung abzuschließen.

5. Müssen selbstständige Glasmacher eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen?

Ja, selbstständige Glasmacher sollten unbedingt eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, da sie für Schäden, die durch ihre Arbeit verursacht werden, in vollem Umfang haften. Ohne eine entsprechende Versicherung können hohe finanzielle Belastungen auf Sie zukommen, die im schlimmsten Fall existenzbedrohend sein können.

Wir würden Ihnen zudem auch noch empfehlen, sich frühzeitig über die verschiedenen Versicherungsoptionen zu informieren und eine maßgeschneiderte Lösung für Ihren individuellen Bedarf zu finden.

6. Kann ich meine Berufshaftpflichtversicherung für Glasmacher kündigen oder ändern?

Ja, Sie können Ihre Berufshaftpflichtversicherung für Glasmacher in der Regel kündigen oder anpassen, wenn sich Ihre berufliche Situation ändert. Wenn Sie z.B. neue Mitarbeiter einstellen, zusätzliche Leistungen benötigen oder Ihren Betrieb erweitern, ist es ratsam, Ihre Versicherung entsprechend anzupassen.

Sie sollten auf jeden Fall daran denken, die Vertragsbedingungen Ihrer Berufshaftpflichtversicherung zu prüfen und gegebenenfalls mit Ihrem Versicherungsvertreter zu sprechen, um sicherzustellen, dass Sie optimal abgesichert sind.

7. Was kostet eine Berufshaftpflichtversicherung für Glasmacher?

Die Kosten für eine Berufshaftpflichtversicherung für Glasmacher hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Deckungssumme, der Art des Betriebs, der Anzahl der Mitarbeiter und der Risikoeinschätzung. In der Regel liegen die jährlichen Beiträge im mittleren bis höheren dreistelligen Bereich.

Wir würden Ihnen zudem auch noch empfehlen, Angebote von verschiedenen Versicherungsgesellschaften einzuholen und diese sorgfältig zu vergleichen, um die beste und kosteneffizienteste Lösung für Ihre Bedürfnisse zu finden.

8. Was muss ich im Schadensfall tun?

Im Falle eines Schadens ist es wichtig, umgehend Ihre Berufshaftpflichtversicherung zu informieren und den Vorfall zu melden. Je nach Art und Umfang des Schadens wird die Versicherung dann die weitere Vorgehensweise mit Ihnen besprechen und gegebenenfalls die Schadensregulierung übernehmen.

Wir würden Ihnen zudem auch noch empfehlen, alle relevanten Informationen und Unterlagen zum Schaden zu sammeln und der Versicherung zur Verfügung zu stellen, um den Prozess reibungslos abwickeln zu können.

9. Welche Risiken sind in der Berufshaftpflichtversicherung für Glasmacher nicht abgedeckt?

In der Berufshaftpflichtversicherung für Glasmacher sind in der Regel bestimmte Risiken und Schäden nicht abgedeckt, wie z.B. vorsätzlich herbeigeführte Schäden, Vertragsstrafen, Schäden durch Krieg oder Atomkraft, sowie Schäden, die durch den Gebrauch von Luftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen entstehen.

Sie sollten auf jeden Fall daran denken, sich über die Ausschlüsse in der Versicherungspolice zu informieren und gegebenenfalls zusätzliche Versicherungen in Betracht zu ziehen, um sich gegen diese Risiken abzusichern.

10. Gibt es spezielle Berufshaftpflichtversicherungen für bestimmte Tätigkeiten als Glasmacher?

Ja, je nach Art der Tätigkeit als Glasmacher gibt es spezielle Berufshaftpflichtversicherungen, die auf die individuellen Risiken und Anforderungen zugeschnitten sind. Zum Beispiel gibt es spezielle Versicherungen für Glaskünstler, Glaser oder Glasmacher, die hauptsächlich im Bauwesen tätig sind.

Wir würden Ihnen zudem auch noch empfehlen, sich von einem Versicherungsfachmann beraten zu lassen, um die passende Berufshaftpflichtversicherung für Ihre spezifische Tätigkeit als Glasmacher zu finden.


Berufshaftpflicht BeraterAutor: Andreas Becker
Andreas ist ein Experte auf dem Gebiet der Gewerbeversicherungen, insbesondere der Berufshaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherungen sowie der Vermögensschadenhaftpflicht. Sein Fachwissen erstreckt sich auch auf Inventarversicherungen und andere Absicherungslösungen für Unternehmen. Er versteht die Bedeutung dieser Versicherungen für die Sicherung von Betriebsvermögen und die Gewährleistung der Geschäftskontinuität. Andreas ist darauf spezialisiert, maßgeschneiderte Versicherungslösungen anzubieten, die auf die individuellen Bedürfnisse und Risiken seiner gewerblichen Kunden zugeschnitten sind.


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