HR-Agentur Berufshaftpflichtversicherung Angebote und Tipps 2024

Berufshaftpflichtversicherung HR-Agentur – kurz zusammengefasst:

  • Die Berufshaftpflichtversicherung schützt HR-Agenturen vor finanziellen Folgen von Fehlern in der Beratung oder Vermittlung.
  • Ohne eine Berufshaftpflichtversicherung können Schadensersatzforderungen die Existenz einer HR-Agentur gefährden.
  • Die Versicherung deckt auch mögliche Rechtskosten im Falle von Streitigkeiten ab.
  • Sie sollten auf jeden Fall daran denken, die individuellen Risiken der HR-Agentur zu berücksichtigen, um eine passende Versicherung zu finden.
  • Die Berufshaftpflichtversicherung bietet Sicherheit und Vertrauen für Kunden und Geschäftspartner.
  • Eine umfassende Absicherung durch die Versicherung kann langfristig den Erfolg und die Reputation der HR-Agentur sichern.
Inhaltsverzeichnis

HR-Agentur Berufshaftpflichtversicherung berechnen
HR-Agentur Berufshaftpflicht – Angebote für den Beruf HR-Agentur werden online von einem Berater berechnet

Der Beruf des HR-Agenten

Als HR-Agent ist man in der Personalberatung tätig und unterstützt Unternehmen bei der Suche nach passenden Mitarbeitern. Diese Tätigkeit umfasst eine Vielzahl von Aufgaben, die darauf abzielen, die richtigen Kandidaten für eine offene Stelle zu finden und zu vermitteln. Der Beruf des HR-Agenten erfordert ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, Empathie und Organisationstalent.

  • Erstellung von Stellenanzeigen und Ausschreibungen
  • Durchführung von Bewerbungsgesprächen
  • Prüfung von Bewerbungsunterlagen
  • Personalakquise und -auswahl
  • Beratung von Unternehmen in Personalfragen

HR-Agenten können sowohl angestellt in Personalabteilungen von Unternehmen arbeiten als auch freiberuflich tätig sein. Als Selbstständiger hat man die Möglichkeit, mit verschiedenen Unternehmen zusammenzuarbeiten und bietet seine Dienste als externer Personalberater an.

In der selbstständigen Tätigkeit als HR-Agent ist es wichtig, ein breites Netzwerk an Kontakten zu pflegen und sich einen guten Ruf in der Branche aufzubauen. Man sollte stets am Puls der Zeit bleiben und Trends im Personalwesen verfolgen, um den Kunden die bestmögliche Beratung bieten zu können. Zudem ist es entscheidend, über ein fundiertes Fachwissen im Bereich Personalwesen zu verfügen und sich kontinuierlich weiterzubilden.

Als Selbstständiger HR-Agent ist es wichtig, die eigene Haftung im Blick zu behalten. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist daher unerlässlich, um sich gegen mögliche Haftungsansprüche abzusichern. Gerade in der Personalberatung können Fehler schnell zu rechtlichen Konsequenzen führen, daher ist eine Berufshaftpflichtversicherung für jeden Selbstständigen in diesem Bereich von großer Bedeutung.

Berufshaftpflichtversicherung für HR-Agenturen

Als selbstständige HR-Agentur ist es äußerst wichtig, sich mit einer Berufshaftpflichtversicherung abzusichern. Diese Versicherung trägt dazu bei, dass Sie im Falle eines Schadens, der während Ihrer beruflichen Tätigkeit entsteht, finanziell abgesichert sind.

Eine Berufshaftpflichtversicherung für HR-Agenturen ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch wird dringend empfohlen, eine solche Versicherung abzuschließen, um sich vor möglichen finanziellen Risiken zu schützen.

Im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit als HR-Agentur können verschiedene Situationen auftreten, die zu Schadenfällen führen können. Hier sind einige Beispiele:

  • Fehlerhafte Beratung: Wenn Sie Ihrem Kunden falsche oder unzureichende Informationen geben, die zu finanziellen Verlusten führen.
  • Datenschutzverletzungen: Falls es zu einem Datenleck oder einer Datenschutzverletzung kommt, für die Sie haftbar gemacht werden.
  • Verletzung von Vertraulichkeitsvereinbarungen: Wenn Sie sensible Informationen preisgeben, die vertraulich behandelt werden sollten.
  • Mobbing- oder Diskriminierungsvorwürfe: Wenn Mitarbeiter oder Bewerber Ihnen Mobbing, Diskriminierung oder Belästigung vorwerfen.

Eine Berufshaftpflichtversicherung für HR-Agenturen deckt in der Regel Schadensersatzansprüche, die aus solchen Situationen resultieren. Sie übernimmt auch die Kosten für Anwälte und Gerichtsverfahren, falls es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.

Es ist wichtig zu beachten, dass im Angestelltenverhältnis der Arbeitgeber in der Regel für Fehler seiner Mitarbeiter haftet. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist daher vor allem für Selbstständige und freiberuflich tätige HR-Agenturen von großer Bedeutung.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass eine Berufshaftpflichtversicherung für HR-Agenturen eine wichtige Absicherung darstellt, um sich vor finanziellen Risiken im Rahmen der beruflichen Tätigkeit zu schützen. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, sich frühzeitig um den Abschluss einer solchen Versicherung zu kümmern, um im Ernstfall gut abgesichert zu sein.

Welche Leistungen und Leistungsbausteine hat eine Berufshaftpflichtversicherung für HR-Agenturen?

Eine Berufshaftpflichtversicherung für HR-Agenturen bietet Absicherung für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die im Rahmen der Tätigkeit passieren können. Dies beinhaltet Schutz vor finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen Dritter.

Es gibt unterschiedliche Situationen, in denen Schadenfälle auftreten können. Hier sind einige Beispiele:

  • Personenschäden: Ein Bewerber stolpert in den Büroräumen der Agentur und verletzt sich schwer.
  • Sachschäden: Ein Mitarbeiter der Agentur beschädigt versehentlich die Einrichtung eines Kunden während eines Beratungsgesprächs.
  • Vermögensschäden: Die Agentur gibt falsche Informationen zur Sozialversicherung an einen Kunden weiter, was zu finanziellen Verlusten führt.

Die Berufshaftpflichtversicherung für HR-Agenturen beinhaltet auch einen passiven Rechtsschutz, der ungerechtfertigte Forderungen notfalls vor Gericht abwehrt.

Zusätzlich zu den Grundbausteinen können HR-Agenturen weitere Leistungen und Bausteine in ihrer Berufshaftpflichtversicherung in Betracht ziehen, wie z.B. Cyber-Versicherung für Datenverluste oder Rechtsschutzversicherung für arbeitsrechtliche Streitigkeiten.

Was ist die Betriebshaftpflichtversicherung und wie ergänzt sie die Berufshaftpflichtversicherung für HR-Agenturen?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine Ergänzung zur Berufshaftpflichtversicherung und deckt in erster Linie Sachschäden ab. Für HR-Agenturen kann dies z.B. Schutz bieten, wenn ein Mitarbeiter bei einem Kundenbesuch dessen Laptop beschädigt oder in den eigenen Büros ein Wasserschaden entsteht.

Beispiel-Situationen, in denen die Betriebshaftpflichtversicherung relevant sein kann, sind:

  • Ein Kunde stolpert über ein Kabel im Büro der Agentur und verletzt sich.
  • Ein Mitarbeiter verschüttet Kaffee auf einem teuren Bürostuhl des Kunden während eines Meetings.
  • Ein Feuer bricht in den Büroräumen aus und beschädigt die Einrichtung des Kunden.

Wichtige Gewerbeversicherungen für HR-Agenturen

Für Menschen, die in der HR-Agenturbranche tätig sind, gibt es verschiedene Absicherungen, die sie in Betracht ziehen sollten, zusätzlich zur Berufshaftpflichtversicherung. Dazu gehören die Betriebshaftpflichtversicherung sowie der Gewerberechtsschutz bzw. Firmenrechtsschutz.

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Schäden, die durch Personen-, Sach- oder Vermögensschäden im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstehen können. Zum Beispiel, wenn durch einen Fehler in der Personalvermittlung ein Kunde einen finanziellen Verlust erleidet.

Der Gewerberechtsschutz bzw. Firmenrechtsschutz bietet rechtliche Unterstützung bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Betrieb. Dies kann z.B. bei arbeitsrechtlichen Konflikten mit Mitarbeitern oder bei Vertragsstreitigkeiten mit Kunden relevant sein.

  • Betriebshaftpflichtversicherung: Schutz vor Personen-, Sach- oder Vermögensschäden
  • Gewerberechtsschutz bzw. Firmenrechtsschutz: rechtliche Unterstützung bei betrieblichen Streitigkeiten

Weitere wichtige Gewerbeversicherungen für HR-Agenturen sind die Cyber-Versicherung, um sich vor Datenverlust oder Cyber-Angriffen zu schützen, sowie die Inhaltsversicherung, um Betriebsausstattung und Inventar abzusichern.

Zusätzlich zu den Gewerbeversicherungen sind auch persönliche Versicherungen für Selbstständige in der HR-Agenturbranche wichtig. Dazu gehören die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Dread Disease Versicherung, die Unfallversicherung, die Grundfähigkeiten Versicherung und die Multi Risk Versicherung. Die private Krankenversicherung als Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung und eine Altersvorsorge sollten ebenfalls in Betracht gezogen werden.

  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Gewerberechtsschutz bzw. Firmenrechtsschutz
  • Cyber-Versicherung
  • Inhaltsversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Dread Disease Versicherung
  • Unfallversicherung
  • Grundfähigkeiten Versicherung
  • Multi Risk Versicherung
  • Private Krankenversicherung
  • Altersvorsorge bzw. Rentenversicherung

Wie hoch sind die Kosten für eine Berufshaftpflichtversicherung für eine HR-Agentur?

Die Kosten für eine Berufshaftpflichtversicherung hängen grundsätzlich von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem die Versicherungssummen, die gewünschten Leistungen und Leistungsbausteine, sowie die Anzahl der Mitarbeiter in der HR-Agentur. Die Kosten können auch davon abhängen, ob die Versicherung auch die Privathaftpflicht und eventuell eine Hundehaftpflicht einschließt, ohne zusätzlichen Beitrag.

Für eine HR-Agentur können die Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung je nach Anbieter und Versicherungssumme variieren. Einige Versicherungsgesellschaften verwenden unterschiedliche Einstufungen für den Beruf, was zu unterschiedlichen Preisen führen kann.

Die Beiträge für die Berufshaftpflichtversicherung können entweder monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt werden. Bei jährlicher Zahlweise wird oft ein Nachlass gewährt, meist zwischen 5 und 10 Prozent.

Hier sind einige Zahlenbeispiele für die Berufshaftpflichtversicherung für eine HR-Agentur:

AnbieterVersicherungssummeJährlicher Beitrag
HDI500.000€ab 90€
AXA1 Mio. €ab 120€
DEVK750.000€ab 100€
Signal Iduna1,5 Mio. €ab 150€
Barmenia1 Mio. €ab 110€

(Stand: 2024)

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um durchschnittliche Beträge handelt und die genauen Kosten je nach individuellen Faktoren variieren können.

Weitere Anbieter mit guten Angeboten für eine Berufshaftpflichtversicherung für eine HR-Agentur könnten beispielsweise Allianz, Gothaer, oder VHV sein.

Wir würden Ihnen zudem auch noch empfehlen, sich bei der genauen Berechnung und den Angeboten von einem Versicherungsmakler beraten zu lassen, um die passende Berufshaftpflichtversicherung für Ihre HR-Agentur zu finden.

HR-Agentur Berufshaftpflichtversicherung Angebote vergleichen und beantragen

HR-Agentur Berufshaftpflichtversicherung – Angebote, Antrag, Vertrag, Leistungsfall
HR-Agentur Berufshaftpflichtversicherung - BeratungBeim Vergleich von Angeboten für eine Berufshaftpflichtversicherung für eine HR-Agentur sollten Sie zunächst auf die Leistungen und Inhalte der verschiedenen Versicherungsangebote achten. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass nicht nur der Preis entscheidend ist, sondern auch die Qualität der Leistungen. Ein günstiges Angebot kann zwar verlockend sein, aber wenn es im Leistungsfall zu Problemen kommt, nützt Ihnen das wenig. Daher sollten Sie darauf achten, dass das Versicherungspaket alle relevanten Risiken abdeckt und Ihnen im Schadensfall ausreichenden Schutz bietet.

Worauf sollten Sie also beim Vergleich von Angeboten für eine Berufshaftpflichtversicherung für eine HR-Agentur achten?
1. Deckungssumme: Achten Sie darauf, dass die Deckungssumme ausreichend hoch ist, um im Ernstfall alle Schadensersatzforderungen abzudecken.
2. Leistungsumfang: Prüfen Sie genau, welche Risiken und Schäden im Versicherungsschutz enthalten sind, um sicherzustellen, dass alle relevanten Bereiche abgedeckt sind.
3. Selbstbeteiligung: Überlegen Sie, ob Sie eine Selbstbeteiligung in Kauf nehmen möchten, um die monatlichen Beiträge zu senken. Bedenken Sie jedoch, dass im Schadensfall diese Kosten auf Sie zukommen.
4. Versicherungsbedingungen: Lesen Sie die Versicherungsbedingungen sorgfältig durch, um keine bösen Überraschungen im Leistungsfall zu erleben.

Nachdem Sie sich für ein Angebot entschieden haben, sollten Sie beim Ausfüllen des Antrags für die Berufshaftpflichtversicherung für Ihre HR-Agentur auf folgende Punkte achten:
1. Korrekte Angaben: Stellen Sie sicher, dass alle Angaben im Antragsformular korrekt und vollständig sind, um Probleme im Leistungsfall zu vermeiden.
2. Risikobeschreibung: Geben Sie eine genaue Beschreibung Ihrer Tätigkeiten als HR-Agentur an, um sicherzustellen, dass alle relevanten Risiken abgedeckt sind.
3. Zusatzleistungen: Prüfen Sie, ob zusätzliche Leistungen wie Rechtsschutz oder Cyber-Schutz sinnvoll sind und fügen Sie diese bei Bedarf hinzu.
4. Unterschrift: Vergessen Sie nicht, den Antrag unterschrieben einzureichen, um die Versicherung wirksam abzuschließen.

Im Leistungsfall, also wenn es zu einem Schaden kommt, sollten Sie folgende Punkte beachten:
1. Schadenmeldung: Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung, um den Prozess schnellstmöglich in Gang zu setzen.
2. Dokumentation: Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen und Beweise zum Schadenfall, um diese der Versicherung vorlegen zu können.
3. Unterstützung: Lassen Sie sich idealerweise von Ihrem Versicherungsmakler bei der Abwicklung des Schadensfalls unterstützen, um sicherzustellen, dass Sie alle Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen.
4. Fachanwalt: Wenn es um einen größeren Schaden geht und die Versicherungsgesellschaft Schwierigkeiten macht, können Sie auch einen spezialisierten Fachanwalt hinzuziehen, um Ihre Interessen zu vertreten.

Eine Berufshaftpflichtversicherung für eine HR-Agentur ist eine wichtige Absicherung, um sich vor finanziellen Risiken im Schadensfall zu schützen. Durch einen sorgfältigen Vergleich von Angeboten, eine genaue Prüfung der Versicherungsbedingungen und eine korrekte Abwicklung im Leistungsfall können Sie sicherstellen, dass Sie optimal geschützt sind.

FAQs zur Berufshaftpflichtversicherung für HR-Agenturen

1. Warum benötigt eine HR-Agentur eine Berufshaftpflichtversicherung?

HR-Agenturen bieten Dienstleistungen im Personalbereich an, die mit rechtlichen Risiken verbunden sein können. Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt die Agentur vor finanziellen Folgen, die aus Fehlern, Versäumnissen oder Pflichtverletzungen im Rahmen ihrer Tätigkeit entstehen können.

Die Berufshaftpflichtversicherung für HR-Agenturen deckt beispielsweise folgende Risiken ab:

  • Fehler bei der Auswahl von Bewerbern
  • Verletzung von Datenschutzbestimmungen
  • Fehlerhafte Beratung von Unternehmen

Ohne eine entsprechende Versicherung könnte eine HR-Agentur im Schadensfall mit hohen Kosten konfrontiert werden, die ihre finanzielle Existenz bedrohen.

2. Wie hoch sollte die Deckungssumme einer Berufshaftpflichtversicherung für HR-Agenturen sein?

Die Höhe der Deckungssumme hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Größe der Agentur, der Anzahl der Mitarbeiter und der Art der Dienstleistungen. In der Regel wird empfohlen, eine Deckungssumme von mindestens 1 Million Euro zu wählen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Deckungssumme ausreichen sollte, um im Schadensfall alle Kosten zu decken, einschließlich Schadensersatzansprüche, Anwaltskosten und Gerichtskosten.

Es kann ratsam sein, mit einem Versicherungsexperten zu sprechen, um die optimale Deckungssumme für die spezifischen Risiken der HR-Agentur zu ermitteln.

3. Welche Leistungen sind in einer Berufshaftpflichtversicherung für HR-Agenturen enthalten?

Die Leistungen einer Berufshaftpflichtversicherung können je nach Versicherungsanbieter variieren, aber typischerweise umfassen sie:

  • Deckung von Schadensersatzansprüchen
  • Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten
  • Prüfung der Haftungsfrage
  • Erstattung von Vermögensschäden

Sie sollten auf jeden Fall daran denken, die genauen Leistungen und Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Versicherung den individuellen Bedürfnissen der HR-Agentur entspricht.

4. Gilt die Berufshaftpflichtversicherung auch für freiberufliche Mitarbeiter der HR-Agentur?

Ob freiberufliche Mitarbeiter in die Berufshaftpflichtversicherung der HR-Agentur eingeschlossen sind, hängt von den Versicherungsbedingungen ab. In der Regel können freiberufliche Mitarbeiter in die Versicherung aufgenommen werden, wenn dies im Vertrag festgehalten ist.

Sie sollten auf jeden Fall daran denken, die genauen Bedingungen mit dem Versicherungsanbieter zu klären, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter, einschließlich freiberuflicher, ausreichend geschützt sind.

Im Schadensfall kann eine klare Regelung bezüglich der Einbeziehung freiberuflicher Mitarbeiter in die Versicherung entscheidend sein, um Konflikte und finanzielle Risiken zu vermeiden.

5. Was sind typische Ausschlüsse in einer Berufshaftpflichtversicherung für HR-Agenturen?

Trotz des umfassenden Schutzes, den eine Berufshaftpflichtversicherung bietet, gibt es in der Regel bestimmte Risiken, die von der Versicherung nicht abgedeckt werden. Typische Ausschlüsse können sein:

  • Haftung für vorsätzlich verursachte Schäden
  • Haftung für Vertragsstrafen
  • Haftung für Sachschäden

Sie sollten auf jeden Fall daran denken, die Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen zu kennen, um im Schadensfall keine unerwarteten Überraschungen zu erleben. In einigen Fällen können zusätzliche Versicherungen erforderlich sein, um bestimmte Risiken abzudecken, die von der Berufshaftpflichtversicherung ausgeschlossen sind.

6. Kann eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung auch die Haftung von HR-Agenturen abdecken?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt in der Regel nicht die spezifischen Risiken ab, denen HR-Agenturen ausgesetzt sind. Da die Haftung im Personalbereich besondere rechtliche Anforderungen und Risiken mit sich bringt, ist eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung für HR-Agenturen empfehlenswert.

Wir würden Ihnen zudem auch noch empfehlen, die Versicherungsbedingungen der Betriebshaftpflichtversicherung zu prüfen und gegebenenfalls eine zusätzliche Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, um alle Risiken angemessen abzudecken.

7. Sind auch Datenschutzverletzungen durch die Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt?

Ja, in der Regel sind auch Datenschutzverletzungen durch die Berufshaftpflichtversicherung für HR-Agenturen abgedeckt. Da Datenschutzverletzungen zu schwerwiegenden finanziellen Folgen führen können, ist es wichtig, dass die Versicherung diese Risiken einschließt.

Die Versicherung kann die Kosten für Schadensersatzansprüche, Anwaltskosten und eventuelle Bußgelder im Falle einer Datenschutzverletzung übernehmen. Es ist jedoch wichtig, die genauen Bedingungen in den Versicherungsunterlagen zu prüfen, um sicherzustellen, dass Datenschutzverletzungen abgedeckt sind.

8. Kann eine Berufshaftpflichtversicherung auch vor unberechtigten Schadensersatzansprüchen schützen?

Ja, eine Berufshaftpflichtversicherung kann auch vor unberechtigten Schadensersatzansprüchen schützen. Im Falle eines Schadens fordert die Versicherungsgesellschaft die Haftung des Versicherten zuerst rechtlich ein. Sie prüft die Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab, um die Interessen des Versicherten zu schützen.

Dieser Schutz ist besonders wichtig, da HR-Agenturen oft mit Klagen konfrontiert werden können, die unbegründet oder überhöht sind. Die Versicherungsgesellschaft hilft dabei, die Ansprüche zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte zu unternehmen, um die Interessen der Agentur zu verteidigen.

9. Was ist der Unterschied zwischen Berufshaftpflichtversicherung und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für HR-Agenturen?

Die Berufshaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die durch Fehler, Pflichtverletzungen oder Versäumnisse im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstehen. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung hingegen schützt vor finanziellen Schäden, die durch falsche oder fehlerhafte Beratung verursacht werden.

HR-Agenturen, die Beratungsleistungen anbieten, sollten daher zusätzlich zur Berufshaftpflichtversicherung auch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in Betracht ziehen, um sich umfassend gegen alle Risiken abzusichern.

10. Wie wirkt sich die Berufshaftpflichtversicherung auf das Ansehen einer HR-Agentur aus?

Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung kann das Ansehen einer HR-Agentur positiv beeinflussen. Kunden und Geschäftspartner sehen darin ein Zeichen von Seriosität und Verantwortungsbewusstsein, da die Agentur finanzielle Risiken absichert und im Schadensfall für Schäden aufkommen kann.

Ein guter Versicherungsschutz kann auch dazu beitragen, das Vertrauen der Kunden zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der HR-Agentur zu erhöhen. Durch den Nachweis einer umfassenden Absicherung können potenzielle Auftraggeber beruhigt sein, dass sie im Schadensfall nicht alleine gelassen werden.


Berufshaftpflicht BeraterAutor: Andreas Becker
Andreas ist ein Experte auf dem Gebiet der Gewerbeversicherungen, insbesondere der Berufshaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherungen sowie der Vermögensschadenhaftpflicht. Sein Fachwissen erstreckt sich auch auf Inventarversicherungen und andere Absicherungslösungen für Unternehmen. Er versteht die Bedeutung dieser Versicherungen für die Sicherung von Betriebsvermögen und die Gewährleistung der Geschäftskontinuität. Andreas ist darauf spezialisiert, maßgeschneiderte Versicherungslösungen anzubieten, die auf die individuellen Bedürfnisse und Risiken seiner gewerblichen Kunden zugeschnitten sind.


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